Rehabilitationssport kann grundsätzlich bei jeder Beeinträchtigung von körperlichen Funktionen in Betracht kommen. (Für chronisch kranke Menschen, oder für Menschen, die auf dem Weg sind chronisch krank zu werden). Er ist auf Art und Schwere und den körperlichen Allgemeinzustand der Betroffenen abgestimmt.
Gerade nach einer postoperativen Reha oder nach krankengymnastischen/ physiotherapeutischen Behandlungen stabilisiert der Rehasport durch das weiterführende Training den Behandlungserfolg.
Die Erfahrung zeigt, dass durch eine langfristig angelegte und aktiv ausgerichtete Betreuung eine deutliche Verbesserung der Beschwerden zu erzielen ist. Sportliche Betätigung und regelmäßiges Training wird von den Krankenkassen als ergänzende Leistung zur Rehabilitation gefördert. Die Leistungen des RehaVitalisPlus e.V. sind von allen Kostenträgern (gesetzliche Krankenkassen, gesetzliche Unfallversicherungsträger, die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und der Alterssicherung der Landwirte und die Träger der Kriegsopferversorgung) anerkannt und die Kostenübernahme nach Bewilligung gesichert.
Die Qualität wird durch den Behindertensportverband, die betreuenden Ärzte und die qualifizierten Übungsleiter sichergestellt. Art und Intensität des Rehabilitationssports wird anhand der Verordnung in enger Abstimmung zwischen den Ärzten und den zertifizierten Übungsleitern bestimmt.
Mitglied im Behinderten Sportverband Nordrhein Westfalen e.V.
Rehasport auf Verordnung des Arztes
Rehabilitationssport kann und darf von jedem Arzt verordnet werden. Diese Verordnung (KV 56/ rosa Schein) nach § 44Abs. 1 Nr. 3 und 4 SBG IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit Budgetneutral für den Arzt. Die Verordnung umfasst i.d.R. 50 Übungseinheiten!
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